05.03.04.05 (Sachsen,Thüringen) Anfertigen und Reparieren von Betriebsmitteln
- Laufende Nr
- 203
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.05
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelfertigung
- ERAAA
- Anfertigen und Reparieren von Betriebsmitteln
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 5
- SAH
EA
Arbeitsablauf festlegen, bei neuartigen Betriebsmitteln Arbeitsablauf mit dem Vorgesetzten abstimmen; Teile nach Zeichnung anfertigen bzw. anfertigen lassen, angelieferte Teile nach Zeichnung vermessen; Betriebsmittel nach Zeichnung/Funktionsbeschreibung montieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen; Anpassungs- und/oder Nacharbeiten durchführen bzw. durchführen lassen; Betriebmittel reparieren bzw. beim Reparieren von komplexen Betriebsmitteln unter fachlicher Anleitung mitwirken; Auf notwendige Änderungen in Zeichnungsunterlagen und Dokumentationen hinweisen.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Werkzeugmechaniker/-in) erforderlich.